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AW: Persönlichkeitsrechte: Spiele filmen oder fotografieren erlaubt?
Eventuell sollte man das Ganze mal von der Nutzungsseite her betrachten.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich als Aktiver ein Nutzungseinverständnis für "offizielle" Nutzungen abgegeben habe - also für öffentliche Presseberichte, offizielle Verbandsberichte und -seiten usw. Aber NICHT für private Nutzungen auf privaten Webseites, YouTube-Channels etc. Vermutlich auch NICHT für private Analysezwecke und ähnliche Bereiche. Hierfür würde ich denken, ist vermutlich eine individuelle Einverständniserklärung notwendig.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch
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