Zitat:
Zitat von flyinggiraffe
So liebe Freunde,
ich habe mal den DTTB bezüglich dieses Themas angeschrieben und habe folgende Stellungnahme bekommen. Wie die juristische Einschätzung zu werten ist, sollte jeder selber entscheiden.
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Vor allem sollte man die folgende Passage der Stellungsnahme des Herrn Weikert beherzigen:
"Um jeglichen Problemen zu entgehen, ist es selbstverständlich anzuraten, bei Unsicherheiten, die in diesem Bereich sehr oft bestehen, das Einverständnis von Betroffenen vorher einzuholen."
Zudem sollte ein jeder mal darüber nachdenken, dass die folgende Empfehlung des Herrn Weikert von niemanden eingehalten werden kann, der Filmchen oder Fotos ins Internet setzt, denn ohne eine leider nicht möglichen Kopierschutz fehlt jegliche Kontrolle darüber ein immer wiederkehrendes Einstellen dieser Fotos und Filmchen sicher unterbinden zu können.
"Insbesondere sollte man darauf achten, dass das jeweilige Material nur für einen sehr begrenzten Zeitraum, sofern man nicht ausdrücklich ein Einverständnis der Abgebildeten einholt, gezeigt wird."
Zu diese Erkenntnis dürfte mittlerweile jeder Dorfanwalt und jeder Dorfrichter, der über dir Rechtmässigkeit einer Veröffentlichung letztendlich im Streitfall entscheiden müsste, gekommen sein.
Eigentlich sollte es niemanden schwerfallen, den paar wenigen, die nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, zuzugestehen darüber selbst entscheiden zu dürfen. Wer meint sich darüber hinwegsetzen zu dürfen, muss halt damit leben, dass er sich auf wackligem Terrain bewegt, wie Weikert ja selbst zugab...