Zitat:
Zitat von tate
In Rundschreiben Nr. 8 des WTTV schreibt Werner Almesberger zum Sperrvermerk in Oberliga und Regionalliga aber Folgendes:
"Weiterhin entfällt in der RLO die Möglichkeit eines Sperrvermerks zur Rückrunde, wenn dadurch das Aufrücken in eine Mannschaft der Regional- oder Oberliga verhindert werden soll. Der betreffende Spieler muss also in jedem Fall aufrücken, wenn die Q-TTR-Differenz den Wert von 50 überschreitet. Diese und die vorgenannte Besonderheit sind bundesweiten Bestimmungen geschuldet und dienen der Gleichbehandlung aller Vereine, die Mannschaften in der Regional- und Oberliga stellen."
Das würde Deiner Aussage widersprechen, Brett13!
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Stimmt!
Kam vorgestern raus das Rundschreiben.
Danke für die Richtigstellung!!!
Hab' nochmal in die RL/OL-Ordnung geschaut ob ich dazu die passende Stelle finde, denn dort müsste es ja dann auch drinstehen. Explizit ist dort nur erwähnt, dass das Aufheben eines Sperrvermerks während einer Spielzeit grundsätzlich unzulässig ist. (RLO D 2.3.2)
Erst in der RLO D 3 (Genehmigung der Mannschaftsmeldung) steht was in D 3.5 zu Sperrvermerken, die allerdings nur vom Spielleiter gesetzt werden können und keinen Bezug auf unterschiedliche Behandlung von Rückrunde und Hinrunde nehmen
Ich schrieb ja, dass ich derartige Dinge immer mit dem Spielleiter klären würde...