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Alt 22.11.2013, 19:06
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Sperrvermerk Rückrunde

Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
zwangsweises Hochrücken beißt sich meiner Meinung nach mit ganzjährigen Sperrvermerken. Entweder es gilt die TTR-Differenz vor der Runde oder man aktualisiert jeweils zur Rückrunde.
Zu Beginn der Vorrunde gesetzte Sperrvermerke in der OL und RL können zur Rückrunde laut RLO D 2.3.2 nicht aufgehoben werden. Da es sich um die RLO handelt, kann es nur für Spieler gelten die in der die RL und OL spielen. Für Spieler anderer Zuständigkeitsbereiche gelten die dort spezifisch erhobenen Regulierungen! Wie das in Ligen unterhalb der RL und OL geregelt wird, ist Sache der zuständigen Verbände. Hier im WTTV kann ein Sperrvermerk zur RR aufgehoben werden, wenn der zur Mannschaftsmeldung geltende Q-TTR-Wert (Zur RR der vom 11.12.) und die geltenden Toleranzen es zulassen.

Einzige Ausnahme für die RL und OL sind laut RLO D 2.3.2 Spieler, die wie in D 2.3.1 beschrieben in einer unteren Mannschaft einen Sperrvermerk schon zur Vorrunde gekriegt haben.

Leider ist auch der Teil von D 2.3.2 der RLO, der sich auf D2.3.1 bezieht widersinnig. Denn in 2.3.1 geht es ausschließlich um Jugendliche und Schüler, die auf Antrag mit einem außerhalb der zulässigen Toleranz liegenden niedrigen Q-TTR in einer OL/RL-Mannschaft aufgestellt werden dürfen und zwar ohne das dafür dann ein stärker Spieler, der dafür in der unteren Mannschaft aufgestellt wird einen Sperrvermerk dafür erhält.

Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
Dann muss man aber auch einen SV zurücknehmen, wenn die TTR-Differenzen nach der Vorrunde nicht mehr so groß sind...
Das ist laut RLO für Spieler in der RL oder OL laut D 2.3.2 nicht zulässig. Für Spieler auf Verbandsebene fällt es in den Zuständigkeitsbereich der Landesverbände. Hier im WTTV ist das wie gesagt zulässig und wenn ein solcher Spieler dann den Sperrvermerk von seinem Verein auf Antrag beim Landesverband löschen lässt, so gibt es in der RLO eigentlich keine Regulierung, die den Einsatz zur Rückrunde in der RL oder OL untersagt.

Die Schnittstellen: Zuständigkeit DTTB-WO, RLO und Landesverbands-WO sind aus meiner sicht in dem Fall nicht wirklich deutlich ersichtlich und auch mehr als schwammig und unverständlich formuliert. Ich würde sogar sagen, dass es ziemlich wirr ist

Wenn ein Werner Almesberger - hier im WTTV wahrlich ein hoch angesehender Fachmann und das auf Grund seiner stets freundlichen und hilfsbereiten Art IMHO völlig zurecht - schon Rundschreiben verschickt, die wie "Der springende Punkt" es sagt unkorrekt bzw veraltet sind, dann kann das eigentlich nur daran liegen, dass die Schnittstellen uneindeutig sind.
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