Zitat:
Zitat von Kyuss
Abmelden darf man eigentlich nur die tiefste, nicht eine mittendrin.
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Das stimmt nicht! Man darf jede beliebige Mannschaft abmelden - gegen die entsprechende Ordnungsstrafe natürlich. Und auf Antrag muss man den Mannschaften, die im Hinspiel zum Auswärtsspiel angereist sind, auch noch die Fahrtkosten für einen bzw. zwei PKWs erstatten.
Die Wettspielordnung beantwortet Rated-Rs Frage nach der Einsatzmöglichkeit der Spieler einer zurückgezogenen Mannschaft in G 8.5 folgendermaßen:
"Spieler zurückgezogener oder gestrichener Mannschaften können während der laufenden Spielzeit nur in höheren Mannschaften des Vereins eingesetzt werden. In diesem Sinne nicht zur Mannschaft gehören:
- "vorläufige Stammspieler" (G.5.2.7),
- Spieler, die insgesamt mehr als drei Mal als Ersatzspieler zum Einsatz gekommen sind und deren Einsatzberechtigung genau für die zurückgezogene oder gestrichene Mannschaft gilt (G.5.3.1),
- Spieler, die während der laufenden Vor- oder Rückrunde aus der/den nachgeordneten Mannschaft(en) im Rahmen der Spielstärkenreihenfolge aufrücken mussten, weil die Sollstärke nicht mehr gegeben war.
Überzählige Stammspieler, die nicht zur Sollstärke der zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft beitragen mussten, können nur unmittelbar vor Beginn der Rückrunde der unteren Mannschaft zugeordnet werden.
Höhere Mannschaften im Sinne der vorgenannten Bestimmungen sind nur Mannschaften derselben Altersklasse. Die Einstufung von Spielern einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft in einer anderen Altersklasse ist deshalb nur unmittelbar vor Beginn der Rückrunde möglich.
Für Spieler zurückgezogener oder gestrichener, aber bereits namentlich gemeldeter Mannschaften gilt: Sie dürfen entsprechend ihrer Spielstärke der unteren Mannschaft des Vereins zugeordnet werden, wenn die zurückgezogene Mannschaft noch kein Meisterschaftsspiel ausgetragen hat. Hierbei ist auch ein Wechsel der Altersklasse zulässig.