...und der Vollständigkeit halber hier nun die Richtigstellung im heutigen WTTV-Rundschreiben Nr. 9 zum Thema Sperrvermerke zur RR in der OL/RL:
"Sperrvermerke zur Rückrunde
In der Veröffentlichung im letzten Rundschreiben wurden Einschränkungen bezüglich der Erteilung von Sperrvermerken zur Rückrunde für Mannschaften der Regional- und Oberliga beschrieben. Der Text ist inhaltlich leider falsch – und war es womöglich schon im Vorjahr, als er gleichlautend erschien.
Die Vorgehensweise in der Regional- und Oberliga unterscheidet sich nicht (mehr) von den Bestim-mungen in unserem Verband. Sperrvermerke zur Rückrunde dürfen gesetzt werden, wenn dadurch ein zwingend erforderliches Aufrücken auf Grund der Q-TTR-Werte vermieden werden soll. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des Punktes D 15.3 der WO. Für die entstandenen Irritationen bitten wir um Entschuldigung."
Nochmals Dank an "Der springende Punkt" für die Hilfe bei der Richtigstellung