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Alt 02.12.2013, 15:13
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Sperrvermerk Rückrunde

Zitat:
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In der Tat handelt es sich um den BTTV. Ich vergaß, dass die 3 Verbände nur bei Meisterschaften zusammenarbeiten.
BTTV sind doch aber die Bayern und nicht einer der Baden-Württembergischen TT-Verbände


Zitat:
Zitat von Partner Beitrag anzeigen
Also die Wettspielordnung des DTTB ist unter Punkt D 15.3 eindeutig, allerdings steht bei den Ausführungsbestimmungen des BTTV unter Punkt 25.3 zum Sperrvermerk für die Rückrunde dazu drin, dass ein Spieler in der Rückrunde nur gesperrt werden kann, wenn der Spieler an nicht mehr als zwei Pflichtspielen in der Vorrunde teilgenommen hat. Diese Regel schließt praktisch eine Sperre in der Rückrunde aus.
Von welchem Verband sprichst du denn nun?

Eigentlich ist es so, dass in allen click-TT-Verbänden D 15.3 der DTTB-WO gilt.

Nur in den "nicht-click-TT-Verbänden" gilt D 15.3 nicht.

Denn D 15 der DTTB-WO beginnt so:

"15
Mannschaftsmeldung
Sofern der DTTB oder ein Mitgliedsverband für seinen Mannschaftsspielbetrieb beschlossen hat, dass dieser TTR-bezogen durchgeführt wird, gilt für die Mannschaftsmeldung:[...]"


Im Mannschaftsspielbetrieb gilt ab der OL allerdings die DTTB-WO D 15.3 in allen Landesverbänden, da diese Spielklasse direkt dem DTTB unterstellt ist...
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