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Alt 02.12.2013, 16:41
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Hig
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AW: Sperrvermerk Rückrunde

Die WO für Thüringen (TTTV) enthält zum Thema Sperrvermerk folgende Formulierung, die ich nicht ganz verstehe:
Auszug aus der WO des Thür.TT-Verbandes:

4.4 Mannschaftsaufstellung
(2) Sofern aus bestimmten Gründen Spieler abweichend von der tatsächlichen
Spielstärke in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden sollen, ist vom Verein vor Beginn des Spieljahres bzw. der Rückrunde ein schriftlicher Antrag an den zuständigen Staffelleiter einzureichen. Darüber hinaus ist der Staffelleiter bei Vorliegen objektiver Kriterien verpflichtet, auch wenn kein Antrag des Vereins vorliegt, spielstärkere Spieler, die in einer unteren Mannschaft gemeldet sind, für den Einsatz in allen oberen Mannschaften des Vereins zu sperren. Die Anzahl der gesperrten Spieler der nächsten, unteren Mannschaft darf die Anzahl der schwächeren Spieler der nächsten, oberen Mannschaft nicht überschreiten. Der Sperrvermerk ist vom Staffelleiter auf dem VMMB durch ein „R“ hinter dem betreffenden Spieler zu dokumentieren.
Spieler mit einem Sperrvermerk verlieren das Recht, in allen oberen Mannschaften des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Auch nach der Vorrunde kann ein Sperrvermerk vergeben oder gestrichen werden.

FRAGE zu folgender Situation:
2 Spieler der 1.Mannschaft verlassen den Verein zur Halbserie. Es sollen nunmehr dafür 2 Spieler aus der 3. Mannschaft ", die 3 Klassen tiefer spielt, hochgemeldet" werden.
Nicht jedoch 2 Spieler aus der 2. Mannschaft, weil diese Mannschaft stark bleiben soll.

Welche Spieler (Anzahl) müssen einen SPV erhalten??

Geändert von Hig (02.12.2013 um 16:46 Uhr)
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