Achtung... offtopic...
@Sunfire, willst du wirklich wissen, ob es einen Unterschied zw. Einstellung eines Verfahrens und dem Freispruch gibt?
Nur so ganz grob: Ein eingestelltes Verfahren kann jederzeit, ohne besonderen Grund, wieder aufgenommen werden. Wo hingegen eine freigesprochene Person in Deutschland nicht erneut wegen der gleichen Sache angeklagt werden. Ausnahmen gibt es hier aber auch.
Damit ist klar, dass eine Verfahrenseinstellung nicht automatisch ein Freispruch ist.

Für die Einstellung gibt es ganz unterschiedliche Gründe... z.B. mangels Beweise, etc.