Zitat:
Zitat von Torben 90
Ist alles sehr dreist und deswegen stellt sich eben die Frage, ob die verantwortlichen Spieler noch ne Strafe bekommen, außer die vergleichsweise lächerlichen 100 €
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Strafen in Form von Sperrungen sind Angelegenheiten, die die zuständige Sportgerichtsbarkeit ausspricht. Da kommt es drauf an wie derartige Angelegenheiten in den einzelnen Verbänden, Bezirken und Kreisen (Je nachdem auf welcher Ebene das Vergehen stattgefunden hat) laut der zuständigen WO des betreffenden Verbandes bzw zusätzlichen Regelungen der einzelnen Bezirke und Kreise zu handhaben sind.
Hier im WTTV sieht der Punkt G 8.6 unserer WO für derartige Vergehen sogar vor, dass die Mannschaft dafür ganz aus der Spielklasse gestrichen werden
kann.
"Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst hat, kann von der zuständigen Stelle aus der Spielklasse gestrichen werden."
Ob und in welcher Form gegen Entscheidungen des Klassenleiters nur auf Spielverlust und Geldstrafe zu entscheiden, Einspruch eingelegt werden kann, sollte in eurer WO ebenso geregelt sein, wie das höchste zu verhängende Strafmaß. Da musst dir also jemand aus deinem Verband weiterhelfen, der sich damit auskennt.
Wenn es dir (euch) darum gehen sollte, ob man als benachteiligter Gegner (Wie ihr es seid) auf derartige Belange, die zum Ausschluss einer Mannschaft aus der Spielklasse oder "nur" zu Sperren für den Spieler bzw Mannschaftskapitän der gegnerischen Mannschaft führen können, Einfluss nehmen kann, sollte ebenfalls in eurer WO geregelt sein. Wenn dort nicht, dann in eurer Verbandssatzung.
Allerdings würde ich an eurer Stelle erst mal überlegen, ob ihr das wirklich wollt. Eure Punkte habt ihr gekriegt. Derbe ausfallend oder gar handgreiflich ist von den Gegner keiner geworden. Von einer weitergehenden Bestrafung habt ihr nichts.
An Stelle des zuständigen Klassenleiters - sofern eure Satzung oder die WO das vorsieht - hätte ich zwar auch auf ein Sportgerichtsverfahren gegen den Spieler und den Mannschaftsführer gedrängt, denn wenn es nur 'nen Hunni kostet, wenn man bei derartigen Bescheissereien erwischt wird, ist das aus meiner Sicht eine zu geringe Hemmschwelle. Gerechter wird euere Gruppe durch eine Sperre des Mannschaftsführers und des Spielers dieser Mannschaft allerdings nicht. Da haben nur die Mannschaften, die während der Sperre der betreffenden Spieler auf diese Mannschaft treffen was davon. Ein Mannschaftsausschluss aus eurer Gruppe würde bedeuten, dass alle in der RR ein Spiel weniger haben. Währe das wirklich eine Genugtuung für euch?