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Zitat von Noppenklopper
Was das "zu Ende spielen" angeht, muss ich Pinguin widersprechen. Meines Erachtens gilt für alle Proteste, die im Nachhinein zu entscheiden sind, folgendes: Das Spiel ist zu Ende, wenn der für den Sieg notwendige Punkt erzielt wurde. Sollte durch eine nachträgliche andere Wertung einzelner Spiele nicht die vorgesehene, für einen Sieg notwendige, Punktzahl erreicht werden, ist das Spiel mit diesem Ergebnis zu Ende (oder halt ganz verloren).
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Hab jetzt auch die entsprechende Regelstelle gefunden an die ich gedacht hatte - allerdings nur für den TTVWH gültig. Da gehts aber nur um die Materialien. Also dann wohl: keine Aussetzung der Wertung (zumindest nicht im geschilderten Fall falls er im TTVWH passiert wäre und auch grundsätzlich nicht in anderen Landesverbänden...)
AB TTVWH zur WO DTTB
16.1 Bis zur Entscheidung von Protesten im Zusammenhang mit Beanstandungen von Spielmaterialien durch die spielleitende Stelle sind die strittigen Einzel- und/oder Doppelspiele in der Wertung innerhalb eines Mannschaftskampfes nicht zu berücksichtigen. Es ist so lange weiterzuspielen, bis der Siegpunkt ohne Wertung der strittigen Spiele erreicht wird bzw. alle vorgesehenen Spiele ausgetragen sind. Bei Verweigerung des Weiterspielens sind alle nicht ausgetragenen Spiele für die verweigernde Mannschaft als verloren zu werten.