Zitat:
Zitat von Der springende Punkt
Der Kreisverband hat die Möglichkeit, nach TTVN-WO/AB H 6 b die Mannschaft zu streichen: "Eine Mannschaft, die nachweislich ein Spielergebnis zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst, kann von der zuständigen Stelle aus der Spielklasse gestrichen werden."
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Ist ja fast wortwörtlich der selbe Passus wie hier im WTTV.
Wer wäre denn bei euch für eine solche Entscheidung zuständig? Der Kreisvorsitzende selbst? Oder der Kreissportwart? Oder ein Kreissportgericht? Bei uns müsste meines Wissens nach der sogenannte Kreisspruchausschuss (Das erstinstanzliche Sportgericht auf Kreisebene) darüber entscheiden.