Zitat:
Zitat von Brett13
Wer wäre denn bei euch für eine solche Entscheidung zuständig? Der Kreisvorsitzende selbst? Oder der Kreissportwart? Oder ein Kreissportgericht? Bei uns müsste meines Wissens nach der sogenannte Kreisspruchausschuss (Das erstinstanzliche Sportgericht auf Kreisebene) darüber entscheiden.
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Mit der "zuständigen Stelle" ist im TTVN das für den Punktspielbetrieb zuständige exekutive Gremium des Kreisverbandes gemeint. Das ist von Kreis zu Kreis anders. In meinem Kreis ist das der Spielausschuss, in dem neben dem Spielausschuss-Vorsitzenden insbesondere alle Staffelleiter auf Kreisebene sitzen. In anderen Kreisen kann dieses Recht direkt an den Staffelleiter delegiert sein, in anderen wiederum wird sich der Kreissportwart damit befassen. Ein Sportgericht ist kein exekutives Gremium und deshalb im TTVN (zumindest erstinstanzlich) nicht zuständig.