Da es ja nicht hier hingehört mal lieber in grau...
Belagsmanipulationen jeglicher Art sollten wir hier mal lieber ausklammern, denn da ist aus meiner Sicht genau das passiert was du schriebst. Da sind die "Regeln" (bzw Regelauslegungen, bzw Richtlinien) im Nachhinein geändert worden, sodass im Grunde niemand mehr wegen dem Glätten von Noppen bzw tunen belangt werden kann, obwohl die Regeln eindeutig sind und das untersagen
Ansonsten sind wir uns was den eigentlichen Fall hier betrifft weitgehend einig.
Ich bin halt nur der Meinung, dass erst mal die für den betroffenen Kreis geltenden Regularien "abgeklopft" werden sollten, bevor man all zu schnell z.B. Streichung der Mannschaft aus der Spielklasse fordert. Ohne die Möglichkeit der zusätzlichen Sperrung, zumindest die des Mannschaftsführers und des unter falschen Namen spielenden Spielers, scheint mir das zumindest keine sinnvolle Bestrafung zu sein. Den Gesamtverein wird sicherlich hart treffen, nur ohne zu wissen, ob der davon überhaupt Kenntnis hatte, scheint mir das ziemlich hart zu sein.
Solange sich mögliche Strafen in dem Rahmen bewegen, die auch durch die Ordnungen und Satzungen des betreffenden Kreises gedeckt sind, ist es natürlich Ansichtssache welche nu die Richtige ist. Problematisch wird's nur dann, wenn Strafen ausgesprochen werden, die mit den gültigen Satzungen und Ordnungen nicht vereinbar sind. Dann muss sich die nächste Instanz damit rumärgern und das erstinstanzliche Urteil aufheben.