Zitat:
Zitat von Waterhouse
Von mir aus darf man jedem zu 100 % überführten Täter die Eier abschneiden. Aber ich bin ja kein Richter.
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Nach diesem Satz kann man nur sagen Gott sei Dank. Findest du wirklich Zwangsverstümmelung als Strafmaßname legitim.
Etwas anderes ist natürlich wenn jemand durch einen freiwilligen Eingriff (oder Medikation) die Gefahr des Rückfalls minimiert. Das kann man dann natürlich rechtlich entsprechend berücksichtigen.
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Zitat:
Zitat von Waterhouse
Wie man nach Verbüßung der Strafe mit solch einem Menschen vorgeht?
Eine Rückfallwahrscheinlichkeit von max. 1/3 als gering zu bezeichnen ist an Zynismus nicht zu überbieten. 1 % wäre schon viel zu viel. Das hieße, dass jeder 100ste Freigelassene neue Opfer hervorruft. 1/3? 
Eine Lösung, die mir auf Anhieb rund erscheint, habe ich leider auch nicht.
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Das rechtliche Problem ist, dass man niemanden für ein Verbrechen, dass er noch gar nicht begangen hat bestraft werden kann. Und natürlich dass es in Deutschland keine echte lebenslängliche Strafe gibt.