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Alt 11.12.2013, 00:14
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Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
Von mir aus darf man jedem zu 100 % überführten Täter die Eier abschneiden. Aber ich bin ja kein Richter. Die Rechtsprechung muss nämlich differenzieren. Und da muss es auch Unterschiede im Strafmaß zwischen einem Dutroux und diesem konkreten Fall geben.
Wie man nach Verbüßung der Strafe mit solch einem Menschen vorgeht?
Eine Rückfallwahrscheinlichkeit von max. 1/3 als gering zu bezeichnen ist an Zynismus nicht zu überbieten. 1 % wäre schon viel zu viel. Das hieße, dass jeder 100ste Freigelassene neue Opfer hervorruft. 1/3?
Eine Lösung, die mir auf Anhieb rund erscheint, habe ich leider auch nicht.
Gerade bei dem Thema empfiehlt es sich nicht irgendwas hineinzuinterpretieren, was gerade in die eigene Sichtweise gut passt. Ich habe nicht einfach so "gering" geschrieben sondern gering in dem Sinne wie es sonst in den Medien dargestellt wird. Und das ist ein Riesenunterschied. Genauso wie die gefühlte gestiegene "Kriminalität" in der Bevölkerung, die real überhaupt nicht existiert. Das 1/3 war übrigens nicht auf die Sexualstraftäter bezogen, da sind es weitaus weniger. Deine Aussagen und auch der Anderen lassen den Schluss zu, es könnte sowas wie 100 % Sicherheit geben. Gibt es aber nicht.