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  #20103  
Alt 11.12.2013, 09:31
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Dem ist tatsächlich so. Das nennt sich Asperationsprinzip: http://de.wikipedia.org/wiki/Asperationsprinzip
Das genannte Beispiel und der dazu genannte juristische Grundsatz, in dem von: "zueinander in Tatmehrheit stehen" die Rede ist, scheint mir nicht unbedingt zu dem hier zur Diskussion stehenden Fall zu passen. Es mag sein, dass Juristen Taten die aus dem selben Motiv - hier für mich ein krankhafter, sadisitscher und pädpohiler Trieb - ebenso diesem Prinzip der deutschen Rechtssprechung zu unterwerfen sind.

Zitat:
Zitat von Rückhandblock Beitrag anzeigen
So glimpflich ist er gar nicht davongekommen (vom Gesetz aus gesehen). Höchsstrafe ist 10 Jahre.
Die Höchststrafe dürfte sich aber auf einen Einzelfall beziehen, oder?

Sorry, derartige BILD-Artikel, die mehr oder weiniger zur Lynchjustiz aufrufen kotzen mich einfach an.

Allerdings kotzt mich die deutsche Rechtssprechung ebenso an. Wenn ich es richtig verstehe, wäre der selbe Täter, wenn er denn gleich nach der ersten Tat gefasst worden wäre zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wäre er nach der Entlassung Rückfällig geworden, wäre die nächste Verurteilung schon mit einer wesentlich höheren Freiheitsstrafe ausgefallen. Spätestens nach der dritten Tat wäre der Typ nie wieder auf freien Fuß gekommen.

Nun hat man den Typ 8 Jahre (?) nicht erwischt und alle (laut BILD unzählige, was für mich soviel heißt, dass es eine große Menge gewesen sein muss. Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob der gemeine BILD-Leser überhaupt bis drei zählen kann und deshalb die Zahl 3 in der BILD als unzählig gilt) Taten sind in einer Verhandlung beurteilt worden. Dabei rausgekommen ist eine Haftstrafe von 7 Jahren. Im ganz normalen Strafvollzug und nicht, wie es bei derart krankhaften Treibtaten in einer höheren Anzahl wohl richtig wäre, in den Maßregelvollzug. Im Maßregelvollzug ist eine Sicherheitsverwahrung zum Schutze der Allgemeinheit grundsätzlich immer noch möglich. Im Strafvollzug nicht.

Ich weiß ja, dass Vergleiche immer hinken, aber in dem Fall wage ich es trotzdem. Der Drach hatte wegen Entführung und Lösegelderpressung in einem einzigen Fall 15 Jahre gekriegt. Hier sind angeblich eine Unzahl wehrlose Kinder gequält und missbraucht worden. Dafür gab es dann 7 Jahre. Für mich sind das mittelalterliche Gesetzesgrundlagen, die immer noch Bestand haben. Menschenleben und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit wiegt vor dem Gesetz immer noch nicht so viel wie die Penunzen anderer Leute

Selbst ein Jürgen Schneider, der "nur" Kohle in den Sand gesetzt hatte, ist zu knapp 7 Jahren Strafvollzug verurteilt worden. Allerdings ist er wegen guter Führung und wohl auch gezeigter Reue früher entlassen worden...

BTW: Kennt jemand zu dem hessischen Misbrauchsfall auch eine andere Quelle als die unsägliche BILD? Mag ja durchaus im Bereich des Möglichen liegen, dass das was da über den Typen geschrieben steht und des Weiteren suggeriert wird, nicht der Wahrheit entspricht. Währe bei der BILD sicher nicht der erste Fall...

@Peter: Siehste jetzt ein, dass Wolle dir augenblicklich haushoch überlegen ist? 8 Seiten Diskussion auf Grund eines verlinkten BILD-Artikels, davon kannste nur träumen

Geändert von User 17544 (11.12.2013 um 09:33 Uhr)