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Alt 01.03.2004, 14:52
popeye popeye ist offline
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popeye ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Grobe Unsportlichkeit

Aus der Wettspielordnung des HTTV:

5.3.2
In den Meisterschaftsspielen ohne Oberschiedsrichter sind beide Mannschaftsführer für den ordnungsgemäßen Ablauf der Begegnung verantwortlich.

und aus selbiger Quelle:

1.5 Allgemeine Pflichten der Vereine und Spieler
1.5.1
Alle Vereine sind verpflichtet für ein sportliches Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger unmittelbar vor, während und unmittelbar nach sportlichen Veranstaltungen Sorge zu tragen.
Von allen Berteiligten wird strenge Selbstbeherrschung und Achtung vor den Vertretern des Verbandes und seiner Gliederungen, vor dem Schiedsrichter, dem Gegner und den Zuschauern verlangt.
1.5.2 Alle Verstöße gegen die Bestimmungen der Ziffer 1.5.1 sowie Ausschreitungen während eines Spiels durch Zuschauer sind schärfstens zu ahnden.
Als Strafmaßnamhmen kommen in Übereinstimmung mit der Strafordnung in Betracht:
1.5.2.1 Bestrafung der Schuldigen,
1.5.2.2 Bestrafung der beteiligten Vereine,
1.5.2.3 Heimsperre.

Eine Bestrafung des Schuldigen sollte doch geschehen, wenn "schärfstens zu ahnden" ernst gemeint ist...

Geändert von popeye (01.03.2004 um 14:55 Uhr)
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