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Alt 29.12.2013, 19:48
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AW: Mannschaftsmeldung

Zitat:
Zitat von Croudy Beitrag anzeigen
Vor einigen Jahren gab es bei uns im Bezirk mal den Fall, dass nachträglich Spiele einer Mannschaft umgewertet wurden - ich hatte das auch so in Erinnerung, dass dies bis zum 30. Juni (?) möglich ist, also auch für bereits zu Beginn der Saison gespielte Spiele.
Im TTVN besteht eine solche Möglichkeit immer bis zum 30. Juni (bei Protestverfahren sogar bis zum 31. Juli) nach einer Saison. Das ist allerdings in erster Linie gedacht, um Regelverstöße in einzelnen Mannschaftskämpfen zu ahnden, die erst nachträglich aufgefallen/bekannt geworden sind (z. B. Aufführen eines Spielers im Speilbericht, der gar nicht mitgewirkt hat; Einsatz eines nicht (mehr) einsatzberechtigten Spielers).

Hier handelt es sich ja um eine fehlerhafte Mannschaftsmeldung, die veröffentlicht worden ist, so dass alle Staffelmannschaften bei Bedarf zeitnah Einspruch/Protest einlegen können. Wenn sie darauf verzichten, sollte nach Ablauf der Frist der Verein einen gewissen Rechtsschutz besitzen, denn er kann sich dann ja auf die Genehmigung der (falschen) Mannschaftsmeldung durch den Staffelleiter und den Ablauf der Einspruchsfrist berufen.

Die Reaktion von kaibeermann (dann lasse ich das mal laufen, weil ich nicht direkt betroffen bin) halte ich allerdings nicht für richtig. Noch könnte man hier für die Einhaltung der WO/AB sorgen, ohne dass Spielwertungen oder Neuansetzungen erfolgen müssen. Dazu müsste aber bekannt sein, um welche Staffel und welche Mannschaft es sich handelt.
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