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Alt 02.01.2014, 19:40
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Tom19 Beitrag anzeigen
Dann darf ich auch nicht die Box filmen wie von Fastest zitiert?
Was man diesbezüglich (Film- und Fotoaufnahmen von eindeutig im Vordergrund stehenden Personen) darf und was nicht, kann nach meiner Auffassung nicht von einer Sportgerichtsbarkeit geklärt werden können. Die hat ja, wie man in dem Urteil auch sehr schön sehen kann, gar keine Handhabe. Um jemanden, wie z.B. diesen Herrn K., daran zu hindern zumindest in Zukunft Aufnahmen gegen den Willen der gefilmten Person zu unterlassen, bedarf es mindestens des Hausrechts und selbst dann kannste - sofern schon geschehen - zu unrecht (Und ob solche Aufnahmen tatsächlich zu unrecht gemacht worden sind, kann im Streitfall nur ein ordentliches Gericht im Einzelfall klären.) gemachte Aufnahmen nicht einfordern.

Gut, es gibt sicher den einen oder anderen Zeitgenossen, der nach Ablehnung seiner Bitte ihn nicht zu filmen den Spieß umdreht, in dem er den Filmer durch eine durchaus fragwürdige, aber vielleicht doch völlig unabsichtliche Aktion in die Verlegenheit bringt den Versuch starten zu müssen rechtlich dagegen vorzugehen, wenn er denn den Schaden an seinem Eigentum ersetzt haben möchte und der Verursacher nicht bereit ist den zu zahlen, weil dieser die Auffassung vertritt, dass der Filmer dafür selbst verantwortlich ist, da seine Kamera an einer unzureichend geschützen Stelle stand. In so 'ne an der Box stehende Kamera auf einem meist recht schwindelig wirkendem Stativ kann man schon mal völlig unabsichtlich hineinstolpern und das muss weder Kamera noch Speichermedium überleben

Aus meiner ganz persönlichen Sicht, sollte es niemanden schwer Fallen der Bitte nicht gefilmt oder fotografiert werden zu wollen nachzukommen. Die allermeisten haben sicher gar nichts dagegen. Die paar, die das nicht wollen sollte man ihren Willen lassen. Wenn man es allerdings unbedingt drauf anlegt ein Grundsatzurteil vor Gericht zu erstreiten, kann es durchaus sein, dass das nicht so ausfällt wie es wohl die allermeisten gern hätten. Eigentlich geht es ja beim Filmen und Fotografieren darum unseren Sport gut zu repräsentieren und ihn einer möglichst breiten Öffentlichkeit nahezubringen. Das Verbände grundsätzlich ein sehr großes Interesse daran haben, dürfte jedem klar sein. Das ist auch grundsätzlich gut so. Nur wenn daraus mit der Brechstange ein Recht abgeleitet werden soll, dass jeder Spieler das Aufnehmen seines "Geklickers" zuzulassen hat, wird mir mehr als Unwohl dabei. Aufnahmen die einmal in fremden Händen sind, sind schlichtweg völlig unkontrollierbar für den Aufgenommenen. Einmal ins Netz gestellt und schon ist die weitere Verbreitung nicht mehr zu stoppen. Das kann dann immer wieder auftauchen weil es von jedem X-Beliebigen kopiert worden sein kann. Für den, der das von vornherein nicht wollte, ist es da völlig unerheblich ob das dann rechtlich verboten war, denn er hat dann das Problem dagegen jedes mal vorzugehen.
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