|
AW: Hausrecht und Kamera
Was ja schon allein dieses Urteil deutlich macht kommt es stark darauf an WAS gefilmt wird. Und um welche Veranstaltung es sich handelt, denn bei Kreis oder Bezirksmeisterschaften Videoaufnahmen von x-beliebigen Personen zu machen dürfte wohl immer noch verboten sein, da ein normales Gericht wohl kaum jemand so schnell als „relative Person der Zeitgeschichte“ deklariert wie hier der Spruchausschuss !
|