Zitat:
Zitat von Zuni
Was ja schon allein dieses Urteil deutlich macht kommt es stark darauf an WAS gefilmt wird. Und um welche Veranstaltung es sich handelt, denn bei Kreis oder Bezirksmeisterschaften Videoaufnahmen von x-beliebigen Personen zu machen dürfte wohl immer noch verboten sein, da ein normales Gericht wohl kaum jemand so schnell als „relative Person der Zeitgeschichte“ deklariert wie hier der Spruchausschuss !
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Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Es mag regionale Zeitgeschichte sein, aber ein Richter könnte das durchaus als solche bewerten.
Jetzt darf das also gefilmt werden, wenn die ganze Box im Bild ist. Wie kontrolliere ich das im Falle der Jugendspielerin? Bei gängigen Kameras mit zigfachem Zoom kann es ja auch durchaus sein, dass entweder nur die eine Spielerin oder, je nach Zoom, die ganze Box aufgenommen wird. Der Filmende muss das ja nicht zeigen (und im vorliegenden Beispiel kommt derjenige ja so sympathisch rüber, dass er es wohl auch nicht tun würde), oder? Die Polizei zur Sichtung heranzuholen dürfte unverhältnismäßig sein. Ergo hat die junge Dame keinerlei Möglichkeit ihr Recht durchzusetzen, weil sie streng genommen keine Kenntnis über eine Verletzung desselben erlangen kann.