Zitat:
Zitat von Hillegosser
Ich habe ja die letzten Seiten nicht weiter verfolgt, aber mein letzter Stand war, dass ein zugelassener P-Ball in jedem Fall auf alle Ebenen genutzt werden darf, da es nie eine Einschränkung gegenüber Plastikbällen gab, sich nur niemand die Mühe macht, welche bis zur Zulassung zu entwickeln/produzieren.
|
Einschränkungen für P-Bälle bestehen nun allerdings in Form der Technical Leaflet T3 seit Mai 2013. P-Bälle dürfen seit dieser Zeit nur noch wie dort vorgeschrieben beschaffen sein.
Also gut, dass sich vorher kein Hersteller die Mühe gemacht hat P-Bälle nach den Kritierien die für C-Bälle gelten zu produzieren. Sonst hätte man nun noch ein Problem mehr
Zitat:
Zitat von Hillegosser
Man kann also das Verbot eines Balles beantragen, aber die Erlaubnis ihn zu nutzen, muss man nicht beantragen (solange er zugelassen ist).
|
Für mich nicht vorstellbar, dass der DTTB einem solchen Antrag folgen würde.