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AW: Hausrecht und Kamera
Ich sehe in den Gesetzen nichts das darauf deuten würde, dass du eine Beliebige Person im Mittelpunkt ablichten oder sie über einen längeren Zeitraum aufnehmen darfst. §23.3 - so du auf diesen abzielen solltest get nämlich eher von Großaufnahmen von Demonstrationen etc. aus wo du nicht einzelne PErsonen in den Mittelpunkt stellst.
Urteile gibt es im fraglichen Bereich kaum, da die meisten Verhandlungen - so es überhaupt dazu kommt - vorher eingestellt werden dürften. Abgesehen davon bringen einem Urteile auch eher wenig, da es sich in solchen Fällen laut BGH immer um Einzelfallentscheidungen handeln muss (Fälle wo es darum geht ob eine Person (keinen) Einspruch gegen die Nutzung eigener Bilder erheben kann) !
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