Zitat:
Zitat von Zuni
Ich sehe in den Gesetzen nichts das darauf deuten würde, dass du eine Beliebige Person im Mittelpunkt ablichten oder sie über einen längeren Zeitraum aufnehmen darfst.
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In dem Gesetzestext steht allerdings auch nicht, dass man das nicht darf. Da geht es um die Veröffentlichung.
Da kommt dann das Persönlichkeitsrecht ins Spiel. Hier mal der Auszug aus einem Interview:
"Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.
Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass durch die Herstellung der Fotografie das Bildnis des Betroffenen von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird. Einfach gesagt, soll niemand mit dem Gefühl leben, dass irgendjemand irgendwelche Fotos von einem besitzt, die irgendwann veröffentlicht werden könnten.