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Alt 13.01.2014, 17:40
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Javaguru Beitrag anzeigen
Also darf man z.B. bei der Maikundgebung den Redner am Mikro (und ein paar wenige Personen daneben) so nicht fotografieren, sondern erst, wenn es ein "Übersichtsfoto" ist mit (mehreren) Teilnehmern/Besuchern der Kundgebung?
Auf Maikundgebungen darf man selbstverständlich nur noch Einzelpersonen fotografieren!!!

Übersichtfotos von der ganzen Veranstaltung würden ja aufzeigen, dass das öffentliche Interesse gar nicht so groß war
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