Einzelnen Beitrag anzeigen
  #190  
Alt 13.01.2014, 18:09
User 17544 User 17544 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 11.720
User 17544 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von Zuni Beitrag anzeigen
Ich möchte nur noch mal im Bezug auf das von Brett gesagte betonen, dass es für die Beurteilung auf öffentlichen Veranstaltungen durchaus einen Unterschied in der Bewertung ausmacht, ob die betroffene Person nur auf einem Bild oder gleich auf einer ganzen Fotostrecke bzw einem längeren Video aufgenommen wird.
Na ja, ein Redner, der z.B. auf einer Demo einen Vortrag hält, darf selbstverständlich - sofern der Vortrag nicht in einer Räumlichkeit stattfindet, in der ihn das Hausrecht davor schützt - im Vollformart gefilmt oder fotografiert und auch so veröffentlicht werden.

Eine der wenigen Einschränkungen die es da gibt, ist die, dass er nicht in einer Art und Weise dargestellt werden darf, die ihn in Misskredit bringen könnte. Z.B. ihn bewusst in dem Augenblick abzulichten, in dem er sich am S*** kratzt oder in der Nase popelt, könnte durchaus ärger geben....
Mit Zitat antworten