Zitat:
Zitat von Zuni
@Brett13: Ich habe Redner schon vorher als Beispiel ausgenommen.
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Ups, sorry, hatte ich nicht gelesen...
Zitat:
Zitat von Zuni
Das Bezog sich alles allein auf Leute die z.B. bei einer Demo nur mit laufen. Genau so wie es beim Tischtennis auf die Klassen des Breitensports und nicht den Profibereich bezogen ist. Oder bei Konzerten auf die Zuschauer und nicht die Musikgruppen...
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Ganz so einfach ist es nun doch nicht. Es ist immer Einzellfallabhängig und das sogenannte öffentliche Interesse wird dabei je nach der vom Gericht bewerteten Ausprägung gegen das Persönlichkeitsrecht der einzelnen Person abgewägt.
Genau so wenig wie sich ein Fotograf bei jeder nichtigen aber durchaus öffentlichen Veranstaltung hinter den Ausnahmen des KUG § 23 verstecken kann, kann sich ein Teilnehmer einer Demo oder ein Konzertbesucher hinter den Persönlichkeitsrechten verstecken. Die Entscheidung sollte man besser immer einem Gericht überlassen was da im Einzelfall gewichtiger gewertet wird.