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AW: Hausrecht und Kamera
"Werden Spiele oder Wettkämpfe vor Publikum ausgetragen und sind sie ihrem
Charakter nach öffentliche Veranstaltungen, so wird auch hier die Veröffentlichung
von Aufnahmen der Akteure (z.B. Spielszene) regelmäßig zustimmungsfrei sein."
Das ist schlichtweg falsch ! Nur weil dritte Personen anwesend sind hat das nicht per se Einfluss auf die Persönlichkeitsrechte.
"Wichtig ist, dass der Betreffende nicht als Individuum herausgestellt, sondern als
Mitglied der Gruppe oder Teilnehmer der Veranstaltung abgebildet wird."
Prinzipiell richtig, allerdings fragt sich wie diese geschaffen sein müssen, damit diese Bedingungen erfüllt sind.
"Zulässig sind deshalb Bilder, die das Geschehen wiedergeben, unzulässig Porträtaufnahmen von Teilnehmern."
Viel zu ungenau, da z.B. theoretisch auch Bilder erlaubt sind in denen der betroffene Verhältnismäßig groß im Vordergrund dargestellt wird.
Bei all dem Geschreibsel bleibt effektiv die Frage ob ein Video von einer Veranstaltung auf dem über mindestens 15 Minuten dauerhaft und am Stück eine spezielle Person im Bild ist dazu geeignet soll die Veranstaltung als ganzes zu beschreiben. Für meinen Teil nicht, denn wollte man den Eindruck einer Veranstaltung - und sei es nur ein Meisterschaftsspiel mit ja recht wenigen Spielern - wiedergeben so wäre dies auch mit Ausschnitten von anderen Spielen möglich deren Teilnehmer ihn Einverständnis erteilen. Mit dieser Begründung wird also niemandein einzelnes bestimmtes Spiel filmen könen dessen Teilnehmer nicht zustimmt.
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