§§22+23 haben erst einmal überhaupt nichts mit dem Filmen zu schaffen. Hier geht es einzig und allein und die Verbreitung und das zur Schau stellen. Die Ursprungsfrage drehte sich nur um das eigentliche Filmen, wo die beiden Paragrafen nicht greifen.
Bei der Verbreitung sieht es da schon wieder anders aus. Da wäre ich vorsichtig (siehe Beitrag #217). Vor Gericht und auf hoher See.