Zitat:
Zitat von nevada
Mein letzter Beitrag in diesem Thread, auch wenn ich es schon x-mal geschrieben habe. Der §23 ist nicht klar. Selbst der BGH hat hier Einschränkungen gemacht.
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Welche denn? Ich meine welche, die für unsere Diskussion relevant sind?
Für mich ist die Logik des Gesetzes klar. Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn es um Ereignisse aus dem Bereich Zeitgeschichte geht:
Zitat:
§ 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
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Und Sportmeisterschaften gehören nun mal zu diesem Bereich.
Damit ist alles klar.