Schau mal in H 1.3
Für die Durchführung der Pokalspiele gelten die Bestimmungen der Abschnitte A bis G, soweit der Spielmodus (H 1.1), das Spielsystem (H 1.4), die vom Spielleiter geplante und veröffentlichte Abfolge der einzelnen Spielrunden dies zulassen, und soweit diesem Abschnitt nicht besondere Regelungen zu entnehmen sind.
Dem würde ich entnehmen, dass auf Kreisebene Vereinswechsel mit einhergehender Spielberechtigung für den neuen Verein zur Rückrunde zulässig sind. Somit dürfte das auch für den Pokalwettbewerb gelten.
Die Einschränkungen in H 3.3 beziehen sich aus meiner Sicht nur auf einen Verein, der mehrere Mannschaften in einer Spielebene meldet.
Bei Zweifeln immer Werner Almesberger fragen, dann wird's auch verbindlich