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Zitat von sasma
Es könnte eine Auflösung der 2.Mannschaft drohen.
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ich möchte ja nicht vorweg greifen, da ich (als KL)/wir (als Verein) ja nicht betroffen bin/sind, aber ich sehe da leider für TV Wehen
kein könnte...
Gem. 7.9.2.2 WO muss die Anzahl der Stammspieler (siehe Def. 7.9.2 WO) einer Mannschaft
ständig mindestens ihrer Sollstärke entsprechen. Bei Sechser-Mannschaften, wie in diesem Fall, ist somit die Sollstärke 6 Stammspieler (4.10. ff. WO).
Im vorliegenden Fall sind in der Mannschaft von TV Wehen 2 zwar über 10 Spieler gemeldet, allerdings lediglich 5 Stammspieler. Alle anderen Spieler sind als „Reservespieler“ bzw. als „Jugendersatzspieler“ gekennzeichnet und tragen damit nicht zur Sollstärke bei (siehe Def. 7.9.2.1 WO).
Entsprechende „Härtenachweisfälle“ gem. 7.9.2.1 Satz 2 WO sind auch nicht vor der Abgabe der Mannschaftsmeldung eingereicht worden, diese wären ja sonst vermerkt worden. Ein nachträgliches Einreichen wäre auch nicht rechtens, da die WO ausdrücklich „
vor Abgabe der Mannschaftmeldung“ hinweist.
Da die WO hier auch keine Ausnahme bei der untersten Mannschaft eines Vereins vorsieht, vertrete ich die Auffassung, dass der TV Wehen 2 hier keine spielfähige Mannschaft für die BK hat, da die
zwingend notwendige Sollstärke nicht erfüllt ist.
Aber wie gesagt, dass ist meine persönliche Auslegung/Interpretation der WO - möglicherweise sehen dies ja andere anders... Würde mich ja freuen, da ja viele nette Jungs in Wehen, insbesondere Coskun kann ich sehr gut leiden, sind aber für Igstadt 2 und Naurod könnte dieses Mißgeschick von Wehen (sofern es eins ist) natürlich eine große Chance sein...