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AW: Fragen zur Wettspielordnung
In diesem Zusammenhang ist auch der Punkt 4 der Auslegungen der WO durch den Vorstand für Sport des WTTV interessant. Hier geht es zwar um versehentlich falsch gespielte Doppel (die natürlich direkt nach Entdeckung des Fehlers korrekt nachgeholt werden müssen). Wenn der Fehler im Laufe des Spiels aber nicht auffällt, ist laut Auslegung folgendermaßen zu verfahren:
"Frage: Wie ist der Mannschaftskampf zu werten, wenn der Fehler erst nach Beendigung des Mannschaftskampfes festgestellt wird oder beide Mannschaften einvernehmlich auf die richtigen Spiele verzichten?
Antwort: Der Mannschaftskampf ist wie ausgetragen zu werten – nach Abzug der nicht zum jeweiligen Spielsystem gehörenden Einzel/Doppel."
Der wichtige Satz ist hier natürlich: "Der Mannschaftskampf ist wie ausgetragen zu werten."
Ich würde diese Entscheidung analog auf ein Spiel übertragen, in dem versehentlich auf die Austragung eines Einzels verzichtet wurde.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga
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