@bahamut: Das hängt immer vom Einzelfall ab.
Wenn ein Oberschiedsrichter bei der Veranstaltung anwesend ist, kann er dem Spieler gemäß Int. Regeln B 5.2.8 die rote Karte zeigen und ihn nach eigenem Ermessen für "das einzelne Spiel, einen Wettbewerb oder die ganze Veranstaltung" disqualifizieren.
Unabhängig davon kann natürlich noch anschließend ein zuständiges Schieds-/Sportgericht wie von nevada erwähnt eine (weitere) Sanktion wie Rüge / Verwarnung / Verweis / Geldstrafe / Spielsperre verhängen, im Extremfall bis zum Verbandsausschluß, wobei bei "nur" einem Schlägerwurf ohne sonstiges und ohne Vorstrafen die von Nevada genannte Sanktion mir schon eher an der Obergrenze zu sein scheint (solange man jetzt nicht davon ausgeht, daß er den Spieler vorsätzlich treffen wollte).
In
diesem Urteil im Bayerischen Verband wird z.B. ein Jugendlicher, der nicht zum ersten mal seinen Schläger mit Wucht gegen die Hallenwand geworfen hat, nur mit einem Verweis belegt.
In einem
anderen bayerischen Fall ist ein Spieler, der vorsätzlich den Ball gegen seinen Gegenspieler geschossen hat, mit 1 Monat Spielsperre bestraft worden.
@Bits&Bots: Es geht latürnich um eine Bestrafung des Spielers, der den Schläger geworfen hat.
Richard