Zitat:
Zitat von bahamut
Danke schon mal für die Antworten. Habe noch zwei Zusatzfragen.
1. Wie siehts denn aus wenn ich bei einem Heimspiel vom Hausrecht gebrauch mache und den "Werfer" der Halle verweise (falls er wirklich jemanden getroffen hat). Werden seine etwaigen noch folgenden Spiele im Mannschaftskampf einfach gegen ihn gewertet oder darf ich das laut WO gar nicht?
|
Das dürfte dann vor einem Sportgericht / Spruchausschuß o.ä. landen (entweder der Staffelleiter trifft eine Entscheidung, gegen die der Unterlegene wahrscheinlich Protest einlegt, oder der SL legt es direkt dem Ausschuß / Gericht vor). Dort würde man eine Einzelfallentscheidung treffen, weswegen es jetzt schwer ist, dir eine allgemeingültige Antwort zu geben.
Vor allem kommt es hierbei aber (leider) wieder einmal drauf an, in welchem Verband du spielst. Es gibt Verbände, in denen wahlweise der Heim-Mannschaftsführer, der Gast-MF oder beide gemeinsam das Amt des OSR ausüben. In diesem Falle könnte das, wenn es der Heim-MF ist oder sich, wenn es beide sind und sich der Gast-MF euch anschließt, recht leicht als Disqualifikation nach Ermessen des OSR betrachtet werden. In diesem Falle wären dann tatsächlich die Spiele des verwiesenen Spielers als verloren zu betrachten. Das dürfte eigentlich so sauber durchgehen.
Schwieriger wird es, wenn man diesen leichten Weg nicht gehen kann (weil keine OSR-Befugnisse an MF abgetreten wurden oder weil der Gast-MF mitzureden hat und eure Entscheidung nicht mitträgt).
Nicht ausgeschlossen, daß der Spielleiter oder das Gericht im Nachhinein die OSR-Aufgabe wahrnimmt und den Spieler disqualifiziert, damit quasi euren Verweis legitimiert und seine Spiele als verloren wertet.
Jedoch auch möglich, daß es das Gericht als Spielabbruch durch euch wertet. In dem Fall müßte das Gericht entscheiden, ob dies berechtigt geschehen ist. Wenn ja, hättet ihr den kompletten Mannschaftskampf wohl zu Null gewonnen, wenn nicht wohl zu Null verloren.
Sofern der Werfer nicht vorsätzlich jemanden getroffen hat, sich womöglich entschuldigt hat und nicht weiter aggressiv auftritt, wage ich die Prognose, daß ein Sportgericht in dem Fall einen Spielabbruch für nicht gerechtfertigt werten würde.
Zusammengefaßt: Wenn du in einem Verband spielst, in dem nach Wettspielordnung der Heim-MF gleichzeitig OSR-Befugnisse hat bzw. der Gast-MF mit euch eurer Meinung ist, falls er oder beide gemeinsam befugt, dürfte das so gehen.
Falls nein, wäre ich mit sowas arg vorsichtig, falls es euch nicht wirklich unzumutbar wäre, weiterzuspielen (z.B. weil weitere Gewalttätigkeiten als sehr wahrscheinlich erscheinen), ist das Risiko einer 0:9-Wertung gegen euch nicht unbedingt gering.
Zitat:
|
2. der Gegner des Werfers wird vom Schläger getroffen und kann auf Grund einer daraus resultiereden Verletzung (z.B. zugeschwollenes Auge) nicht mehr zu seinen nächsten Spielen antreten. Verliert der "Getroffene" die Spiele dann kampflos?
|
Gute Frage. Ich sehe drei Möglichkeiten:
1. Der Getroffene Spieler tritt nicht an und verliert gemäß Reglement diese Spiele dann.
2. Ihr brecht das Spiel ab und hofft auf eine 9:0 Wertung zu euren Gunsten, es könnte aber wie oben erwähnt auch ein 0:9 rauskommen.
3. Ihr versucht, auf euren Gegner einzuwirken, daß er euch die entsprechenden Spiele gegen euren verletzten Spieler kampflos schenkt.
Ich würde in jedem Falle zu 3. raten!

Falls das nicht funktioniert (ich gehe davon aus, daß der Gegner in den meisten Fällen darauf eingehen dürfte), müßt ihr abwägen: Solltet ihr den Meisterschaftskampf klar gewinnen, würde ich zu 1. raten. Falls ihr klar verliert, hängt es wohl etwas von Charakter und Atmosphäre ab, ob ihr 1. oder 2. wählt. Sollte der Mannschaftskampf eng sein und der Gegner wirklich nicht mit sich reden lassen, diese Spiele abzuschenken, könntet ihr 2. in Erwägung ziehen.
Tja, wie du siehst nicht so eindeutig zu beantworten, deine Fragen.
Richard