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Zitat von PlasmaLight
Doch kann ich. Aber wenn der 22 Jährige eine 14 Jährige Freundin hat, ist es krank und eine pädophile Neigung und muss bestraft werden. Das sind 8 Jahre Unterschied.
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Es wird nicht die Neigung an sich bestraft, es wird der Mißbrauch eines Kindes bestraft, wie gesagt es gibt eben Grenzen ....
Die krankhafte Neigung ist kein Grund jemanden zu bestrafen, aber wenn Taten folgen .... dann muss schlicht sein mit lustig. Als Tat genügt mir wie im Falle E. sich solches Bildmaterial zu kaufen.