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Alt 19.02.2014, 22:37
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Ein Mann mit "normaler" sexueller Orientierung wird nur von erwachsenen Frauen sexuell stimuliert und damit geht von dieser Gruppe die Gefahr aus, dass Frauen vergewaltigt werden.
Da es leider Vergewaltigungen gibt, kann das so gesehen nicht bestirtten werden. Der große Unterschied, der besteht, den sollte man dabei schon beachten. Ein wirklich Pädophiler hat überhaupt keine andere Möglichkeit seinen Sexualtrieb auszuleben, als das er sich strafrechtlich relevant an Kindern vergreift.

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Es macht schon Sinn das zu unterscheiden. Zum einen wie gesagt die Frage der Schuldfähigkeit.
Siehst du denn da einen Unterschied in Bezug auf die Schuldfähigkeit? Also ist jemand der (vorgibt) in erster Line aus Machtgelüsten heraus ein Kind sexuell missbraucht zu haben deshalb als schuldunfähig anzusehen? Oder muss und wird der "nur" mit einem anderen Strafmaß belegt?

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Zum anderen die Fragen der Prävention, also wie kann man die Vergehen gegen die Kinder vermeiden. Den Strafrahmen zu erhöhen hilft ja leider Gottes meistens dabei nicht sonderlich weiter.
Hm, Pädophile gelten als besonders Rückfallgefährlich. Auf ewig wegsperren scheint mir bei besonders schweren Vergehen im Interesse der Kinder schon ziemlich sinnvoll.

Wer als Erwachsener nicht begreift, dass Kinder für die sexuelle Triebbefriedigung absolut Tabu sind, darf nicht darauf hoffen, dass ich Verständnis dafür aufbringe. Egal aus welchen angegebenen Gründen sich jemand an Kindern vergreift.

Missbrauch unterschiedlich zu bewerten und zu bestrafen ist sicher richtig und sinnvoll. Aus meiner Sicht allerdings nur nach Unterscheidungen die sich darauf beziehen was den Opfern angetan wurde. Warum ein Täter das gemacht hat, ist für mich völlig bedeutungslos. Das soll und kann bei seiner Therapie 'ne Rolle spielen, aber nicht beim Strafmaß.