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Alt 23.02.2014, 12:53
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Eike Schäfer
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AW: Zu spät erschienen!

Dann kann man die Aussage von Thorsten (Seite 1) nehmen (hoffe, seit 2010 gab es da keine Änderungen; aber die aktuelle WO von Bayern findest du bestimmt auf der verbandsseite):
Zitat:
BYTTV - WO G 20 Spielbereitschaft, verspäteter Beginn
Jedes Spiel hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit zu beginnen. Der Heimverein hat für die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu sorgen.
Die beiden Mannschaften müssen zumindest vor dem Spiel zur Begrüßung Aufstellung nehmen.
Bei verspätetem Antreten einer Mannschaft bis zu 30 Minuten nach festgesetztem Spielbeginn ist das Spiel in jedem Fall unter Protest auszutragen. Die Begründung für das zu späte Antreten einer Mannschaft ist durch diese unverzüglich dem zuständigen Spielleiter schriftlich mitzuteilen. Davon ist in der Regel die Wertung eines ordnungsgemäß ausgetragenen
Spieles nicht berührt.
Bei einer Verspätung über 30 Minuten kann die gegnerische Mannschaft das Spiel verweigern.
Wenn die Spieler dann nicht in 5 Minuten an den Tisch gehen können, kann der Gegner den Antritt verweigern.
Allerdings sollte umziehen in fünf Minuten doch machbar sein - und Zeiten, in denen erst der Schläger geklebt werden musste, sind auch vorbei.
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