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Alt 24.02.2014, 01:27
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AW: Vermeidung von RES-Status durch Aufrücken? (TTVN)

Fall 2 ist richtig, wobei nicht nur 2.2 aufrückt, sondern natürlich auch 2.1 als davorstehender RES.
Die Behauptungen am Ende von Fall 2 sind korrekt.

Bei Fall 3 ist es nicht ausgeschlossen, dass das als Ausnahmefall gesehen wird. Ich würde einen Antrag stellen, zumal das nichts kostet und formlos erfolgen kann.
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