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Alt 27.02.2014, 21:29
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!

Zitat:
Zitat von Der springende Punkt Beitrag anzeigen
Hier gibt es weiterhin das, was früher "Jugendfreigabe" hieß und jetzt "Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb", bei der die Jugendlichen nur noch bei den Erwachsenen spielen dürfen
Wird eine solche Freigabe auf Antrag immer bewilligt, oder sind daran Bedingungen geknüpft? Wenn ja welche?

Gilt das nur für Jugendliche oder auch für Schüler?
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