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Alt 27.02.2014, 21:39
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AW: Jugendschutz?- Von wegen!

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Wird eine solche Freigabe auf Antrag immer bewilligt, oder sind daran Bedingungen geknüpft? Wenn ja welche?
Die Bedingungen sind die Einwilligung der Erziehungsberechtigten und die Zahlung einer Gebühr. Im Sinne der Frage also: immer
Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Gilt das nur für Jugendliche oder auch für Schüler?
Im TTVN gibt es hier keinerlei Unterscheidung nach Alter. Es gilt für einen 17-Jährigen wie für einen 10-Jährigen.
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