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AW: Bezirksliga Gr. 4 2013/14
httv Wettspielordnung:
7.11.4
Eine Mannschaft, die gestrichen oder aufgelöst worden ist, belegt in dieser Spielzeit den letzten noch zu vergebenden Tabellenplatz ihrer Klasse/Gruppe und verliert nach Meisterschaftsrunde das Recht auf Spielklassenzugehörigkeit. Die Mannschaft kann nur als neue Mannschaft in der untersten Klasse gemeldet werden.
Beis Streichung/Auflösung ist eine Ordnungsstrafe auszusprechen. Darüber hinaus hat der Verein für alle bis zum Zeitpunkt der Streichung/Auflösung ausgetragenen Spiele die entstandenen Auslagen (Fahrtkosten von Spielort zu Spielort, Hallenmiete) innerhalb von 14 Tagen (nach Antrag beim zuständigen Klassenleiter) zu ersetzen.
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