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Immer langsam mit dem Beschimpfen!
Hier geht es gewiss um die Turnierschlusszeiten, und die sind für Jugendliche in der Wettspielordnung festgelegt. Deshalb konnte die zuständige Stelle das Ansinnen nicht genehmigen.
Im Zusammenhang mit den in den letzten Jahren aufgekommenen "Mitternachtsveranstaltungen" im Sport sollte man allerdings diese Regelung einmal auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüfen.
Die genehmigende Stelle hat sich aber wohl richtig verhalten.
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