Re - Marcus
Bis letztes Jahr haben wir fast zur gleichen Startzeit (19.00 Uhr) mit der E-Klasse begonnen. Diese war auch nicht um 21.00 Uhr beendet sondern ging schon mal bis 1.00 Uhr - Je nach Beteiligung.
Viel wichtiger ist jedoch: Der Verband beruft sich auf das Jugendschutzgesetz (JÖSchG). Im JÖSchG steht jedoch nicht drin über sportliche Veranstaltungen und entsprechende zeitliche Beschränkungen.
Ich habe heute mit einem Vertreter des Jugendamtes gesprochen und dieser hat mich bestätigt. Das JÖSchG erlaubt im § 3 (1) die Teilnahme von Jugendlichen in Begleitung von Erziehungsberechtigten - ohne zeitliche Begrenzung - u.a. bei Veranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Als solches sind die Vereine als Mitglied im Sportbund gleichzusetzen.
Die Betreuer sind gem. § 2 (2) einem Erziehungsberechtigten gleichzusetzen.
Da wir kein Mitternachtsturnier, sondern nur einen Vorgabewettbewerb im Rahmen des Gesamtturnieres durchführen, sind hier die teilnehmenden Jugendlichen keiner Gefährdung ausgesetzt. Wenn dem so wäre, so dürfte auf keiner Jugendfreizeit mehr eine Nachtwanderung durchgeführt werden (Argument des Jugendamtes)

Wir haben daher den Verband direkt angeschrieben und eine Änderung der Jugendordnung beantragt.
Der zuständige Mann für die Turniergenehmigung hat auch schon zu unsren Gujnsten entschieden

:boing:

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Für uns scheint die Sache erst mal positiv geklärt zu sein, trotzdem bin ich sehr an weiteren Meinungen interessiert