Zitat:
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Zitat von Matthias Landfried
aber das teilweise versehentliche, teilweise beabsichtigte Vermischen von zwei zugelassenen Klebern kann zu Grenzwertüberschreitungen führen.
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"versehentliche Grenzwertüberschreitung"...Aha.
Das merk´ich mir und wende diesen Terminus an, wenn ich den nächsten Anhörungsbogen wegen ´ner Geschwindigkeitsübertretung ausfülle...;-)
Und das mit dem "Vermischen zweier zugelassener Kleber" hab´ich auch nicht verstanden...erklär´s mal ´nem Laien...
Denn wenn ich z.B. Beck´s und Warsteiner (beides 4,9 % Alkoholgehalt) zusammenschütte, hat das Gemisch doch auch nicht plötzlich 5,2 %..Oder?
Oder muß ich mir dass so vorstellen: Wenn ich zehn Biersorten, von mir aus alle gleich stark, durcheinander saufe, geht´s mir am nächsten Tag mit Sicherheit schlechter, als wenn ich bei einer Sorte geblieben wäre...;-)