Schwieriges Thema. Ab Verbandsliga sind die Bestimmungen des TTVWH zuständig und da wird bei Spielklassenverzicht die Mannschaft in die "erwünschte tiefere Spielklasse" eingegliedert (WO/AB G 4.1).
Ob das auch für Plü I gilt, falls sie auf Verbandsebene zurückgezogen werden sollten? Tja -->