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Zitat von JanMove
@ 3Stern
Wenn ich die Argumentation richtig verstehe, werden beim Verkleben vom Ober- und Untergummi Lösungsmittel verwendet, die in zugelassenen Frischklebern eigentlich nicht erlaubt sind (könnte z. B. Benzol und Toluol sein). Wenn nun die Giftstoffkonzentration gemessen wird, lässt sich natürlich nicht feststellen, ob diese Giftstoffe vom Frischkleber kommen oder von den Ausdünstungen der frisch ausgepackten Beläge selber. Naja, ich hab keine Ahnung, ob das stimmt, aber so stelle ich mir das mal vor.
Ich denke, es handelt sich bei der Messung aber in jedem Fall um die zu hohe Konzentration an verbotenen Lösungsmitteln und nicht um die von erlaubten Lösungsmitteln.
JanMove
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Genau so hab ich das auch verstanden. Also wenn Niemand lügt heißt das, daß die Disqualifikation nicht wegen dem Frischkleber erfolgte sondern wegen eines Schadstoffes der aus dem original verpackten Belag stammte. Hier würde ja nicht die Spielerin die Schuld treffen, sondern der Hersteller der Beläge (in ihrem Fall ist das Joola) hätte aus meiner Sicht dafür Sorge tragen müssen, daß "sein" Belag keine verbotenen Schadstoffe abgibt.
Sollte man also sofort Joola auf Schadensersatz verklagen?