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Alt 03.05.2014, 18:39
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Zitat:
Zitat von Noppenzauber Beitrag anzeigen
Da ich das Holz woanders erwerben konnte und ich noch nicht bezahlt hatte,
Ich möchte nur auf diesen Teil mal eingehen. Habt ihr den Handel schon bestätigt, also geschrieben (nicht wort-wörtlich) 'ja ich kaufe' und 'ja ich verkaufe dir die Ware' ?
Wenn es so ist, bist seit ihr damit einen Kaufvertrag eingegangen.

Du kannst nicht einfach so sagen "ach nö will jetzt doch nicht, weil habs ja jetzt woanders billiger bekommen". Das du noch nicht bezahlt hast befreit dich erstmal nicht vom Kaufvertrag.

In der Praxis kann man in dem Fall, in den man eigentlich nicht kommt (außer man spielt mit falschen Karten und reserviert Sachen mit "gekauft", die man gar nicht sicher abnehmen will) freundlich drüber reden und höflich bitten.
Wenn der Verkäufer es ernst nimmt, kann er auf Einhaltung des Vertrags klagen.

Den Rest der Geschichte kann ich schlecht beurteilen, daher sage ich dazu nichts.
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