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Alt 07.05.2014, 17:36
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AW: Abbruch der Relegation nach einem Spiel..

Ein Verzicht auf die gesamte Relegation kann nach meinem Verständnis nur vor der ersten Begegnung erfolgen, wenn es nicht in der Spielordnung anders geregelt ist. Wenn also schon eine Teilnahme an der Relegation erfolgt ist, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Trotzdem könnte es noch den Fall eines Zurückziehens oder einer Streichung geben, wie von fastest genannt.

Man kann natürlich zu einem nachfolgenden Mannschaftskampf nicht antreten. Genauso kann man zum ersten Relegationsspiel nicht antreten (z. B. aufgrund von Verletzungen und Erkrankungen) und die folgenden Begegnungen spielen, das wäre dann wohl auch kein Verzicht. Man bleibt nach meinem Verständnis dennoch Relegationsteilnehmer.

Relevant könnte diese Regelung sein, wenn eine Mannschaft als Relegationsteilnehmer einen höheren Platz in einer Nachrückerreihenfolge vor anderen Mannschaften erhält, und somit nur diesen Status sichern möchte, aber eigentlich für die Relegationsspiele keine Zeit/Lust/Aussichten hat. Ob das sportlich fair ist, steht dann nochmal auf einem anderen Blatt.
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Geändert von Setz-It (07.05.2014 um 17:38 Uhr)
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